Auf welcher Grundlage ist eine Abfrage des Pickerl-Gutachtens online möglich?

Durch die Kraftfahrgesetz-Novelle 2019 ist es gemäß §57c Abs. 10 KFG [IV1] möglich geworden, interessierten Personen die Informationen über die Pickerlüberprüfung als pseudonymisierte Gutachten gegen einen Kostenbeitrag zu Verfügung zu stellen. Diese Gutachten enthalten alle im Rahmen der Begutachtung nach §57a erhobenen Mängel und Kilometerstände, jedoch keine personenbezogenen Daten.

Kauf über Guthaben

Ein registrierter Unternehmenskunde hat die Möglichkeit Guthaben im Vorhinein zu erwerben. Dieses Guthaben kann danach für den Kauf von Gutachten verwendet werden. Der aktuelle Guthabenstand sowie der Kauf desselbigen ist über die Kontoeinstellungen unter dem Menüpunkt Guthaben möglich. Sie profitieren darüber hinaus von günstigen Staffelpreisen.