Allgemein
Auf welcher Grundlage ist eine Abfrage des Pickerl-Gutachtens online möglich?
Durch die Kraftfahrgesetz-Novelle 2019 ist es gemäß §57c Abs. 10 KFG [IV1] möglich geworden, interessierten Personen die Informationen über die Pickerlüberprüfung als pseudonymisierte Gutachten gegen einen Kostenbeitrag zu Verfügung zu stellen. Diese Gutachten enthalten alle im Weiterlesen…